Rodentizide in der Landwirtschaft – Handlungsbedarf bis Juli 2027

Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ändern sich die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Rodentiziden in der Landwirtschaft grundlegend. Ab dem 28. Juli 2027 reicht der bisherige Pflanzenschutz-Sachkundenachweis nicht mehr aus. Wer als Landwirt Rodentizide der zweiten Generation – also Antikoagulanzien wie Bromadiolon, Brodifacoum oder Flocoumafen – weiterhin erwerben und auf dem eigenen Betrieb einsetzen möchte, benötigt zwingend eine eigenständige Rodentizid-Sachkunde nach Biozidrecht.

Wer diese Sachkunde nicht rechtzeitig nachweist, darf Rodentizide mit blutgerinnungshemmender Wirkung ab diesem Datum weder kaufen noch selbst ausbringen.

Der erforderliche Nachweis wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang inklusive Prüfung erbracht. Nach erfolgreichem Abschluss ist der Sachkundenachweis sechs Jahre lang gültig. 

Die HygaCert GmbH bietet speziell auf diese Anforderungen zugeschnittene Lehrgänge an. Die Kursinhalte orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben und umfassen Themen wie Biologie der Zielorganismen, risikominimierender Einsatz von Rodentiziden, Ausbringungs- und Kontrollverfahren sowie Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt.

Nutzen Sie die verbleibende Zeit und sichern Sie die Handlungsfähigkeit Ihres Betriebes. Informieren Sie sich jetzt über unsere Lehrgangstermine und Anmeldemöglichkeiten.

 

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