Rodentizide im Rechtsumbruch: Pflanzenschutz oder Biozid?
Bei der Schadnagerbekämpfung verschieben sich 2026 und 2027 gleich mehrere rechtliche Grundlagen. Entscheidend wird, in welcher Rechtswelt ein Wirkstoff steht und welcher Sachkundenachweis dafür gilt.
Wer Ratten und Mäuse bekämpft, bewegt sich künftig in einem deutlich enger gefassten Rechtsrahmen. Antikoagulante Rodentizide (die mit Abstand wichtigste Wirkstoffgruppe) dürfen nur noch von geschulten berufsmäßigen Verwendern eingesetzt werden, die befallsunabhängige Dauerbeköderung endet, und die anerkannten Sachkundenachweise werden neu sortiert.
Im Zentrum steht eine Unterscheidung, die in der Praxis oft untergeht: Ob ein Mittel dem Pflanzenschutz- oder dem Biozidrecht unterliegt, entscheidet darüber, welche Qualifikation für Erwerb und Anwendung verlangt wird.
01 · WIRKSTOFFEAntikoagulanzien der zweiten Generation
Der überwiegende Teil der in Deutschland eingesetzten Rodentizide beruht auf blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen, den Antikoagulanzien. Nach Angaben des Umweltbundesamtes zählen zur zweiten Generation (SGAR) die Wirkstoffe Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen[2]. Sie sind wirksamer und in der Umwelt persistenter als die Wirkstoffe der ersten Generation wie Warfarin oder Coumatetralyl.
| Wirkstoff | Generation | Charakteristik |
|---|---|---|
| Bromadiolon | 2. Generation (SGAR) | PBT-/vPvB-Eigenschaften, reproduktionstoxisch |
| Difenacoum | 2. Generation (SGAR) | PBT-/vPvB-Eigenschaften, reproduktionstoxisch |
| Brodifacoum | 2. Generation (SGAR) | besonders potent, PBT/vPvB |
| Flocoumafen | 2. Generation (SGAR) | besonders potent, PBT/vPvB |
| Difethialon | 2. Generation (SGAR) | besonders potent, PBT/vPvB |
02 · ZWEI RECHTSWELTENPflanzenschutzmittel oder Biozid?
Ein und dasselbe Ziel, die Bekämpfung von Nagern, kann je nach Mittel und Einsatzzweck in zwei völlig getrennte Rechtsbereiche fallen. Diese Zuordnung ist der eigentliche Dreh- und Angelpunkt der Sachkundefrage.
Pflanzenschutz-Rodentizide
Seit 2018 ist Zinkphosphid der einzige noch als Pflanzenschutzmittel zugelassene rodentizide Wirkstoff, etwa zur Kontrolle von Feld-, Erd- und Schermaus in der Land- und Forstwirtschaft (neben den Phosphiden für besondere Anwendungen).[4,5]
Maßgeblich ist das Pflanzenschutzgesetz. Nach § 9 PflSchG ist die Pflanzenschutz-Sachkunde für Anwendung, Beratung, Anleitung sowie das Inverkehrbringen erforderlich. Die Ausbringung ist über die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geregelt (u. a. verdeckte Ausbringung, Verbote in Schutzgebieten).
Biozid-Rodentizide
Die antikoagulanten Wirkstoffe der ersten und zweiten Generation sind seit 2018 nicht mehr als Pflanzenschutzmittel zugelassen, sondern ausschließlich als Biozid-Rodentizide. Auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen dürfen sie damit nicht eingesetzt werden.
Maßgeblich sind hier Biozidverordnung, Gefahrstoffverordnung und Chemikalien-Verbotsverordnung. Typischer Einsatz ist die Bekämpfung von Ratten an und in Gebäuden, etwa in Ställen zum Schutz der Tiergesundheit.
03 · RECHTSRAHMENWelche Vorschriften ineinandergreifen
Die Anforderungen ergeben sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Regelwerke. Dabei sind zwei Ebenen zu trennen: das Inverkehrbringen bzw. die Abgabe (Erwerb) und die Verwendung (Anwendung).
| Regelwerk | Regelungsgegenstand |
|---|---|
| Biozid-VO (EU) 528/2012 | Zulassung der Wirkstoffe und Produkte; Artikel 5 (Ausschlusskriterien) → Beschränkung auf geschulte berufsmäßige Verwender |
| GefStoffV (Neufassung, in Kraft seit 20.12.2025) | Anforderungen an die Verwendung von Bioziden; Sachkundepflicht; Übergangsvorschriften |
| PflSchG / PflSchAnwV | Pflanzenschutzmittel (u. a. Zinkphosphid): Sachkunde, Inverkehrbringen, Anwendungsbestimmungen |
| ChemVerbotsV / ChemBiozidDV | Abgabe, Selbstbedienungsverbot und Sachkunde für die Abgabe von Bioziden (PA 14) |
| TRGS 540 (Fassung 21.11.2025) | Konkretisiert die fachkundlichen Anforderungen an die Verwender von Biozid-Produkten |
Mit der Neufassung wurde die Gefahrstoffverordnung umnummeriert. Paragraphenbezüge sind gegen die jeweils geltende Fassung zu prüfen.
04 · ERWERB & VERWENDUNGWie die Sachkunde greift
Für antikoagulante Biozid-Rodentizide sind Erwerb und Verwendung getrennt geregelt, und die Pflanzenschutz-Sachkunde wird in beiden Fällen unterschiedlich behandelt.
Verwendung / Anwendung
Für die gewerbsmäßige Anwendung im landwirtschaftlichen Kontext wird die Pflanzenschutz-Sachkunde übergangsweise anerkannt. Diese Übergangsfrist für die Landwirtschaft wurde durch Beschluss des Bundesrates vom 12. Juni 2026 bis 2030 verlängert (zuvor 28.07.2027).[8] Landwirte im eigenen Betrieb können auf dieser Grundlage weiterhin ohne gesonderte Biozid-Sachkunde anwenden.
Erwerb / Abgabe
Für Rodentizide der Produktart 14 gilt seit dem 01.01.2025 ein Selbstbedienungsverbot; die Abgabe darf nur durch sachkundige Personen erfolgen. Ob die Pflanzenschutz-Sachkunde beim Erwerb von Biozid-Rodentiziden ausreicht, wird uneinheitlich beurteilt und im Einzelfall mit der abgebenden Stelle geklärt.
05 · FRISTENDie maßgeblichen Stichtage
06 · DAUERBEKÖDERUNGWas sich am 1. Juli 2026 ändert
Unabhängig von der Sachkundefrage ist das Ende der befallsunabhängigen Dauerbeköderung der praktisch folgenreichste Schritt. Toxische Köder dürfen dann nicht mehr vorbeugend und dauerhaft an Monitoringpunkten ausgelegt werden.
- Einsatz antikoagulanter Köder nur noch bei zuvor festgestelltem Befall bzw. nachgewiesener Nageraktivität.
- Bekämpfung auf einen begrenzten Zeitraum beschränkt.
- Hintergrund sind Umwelt- und Artenschutz sowie die Resistenzbildung bei Nagern.
- Permanentes Monitoring bleibt zulässig, jedoch mit nicht-toxischen Mitteln wie Schlagfallen, Köderüberwachung oder Sensorik.
07 · UMWELTAUFLAGENGewässer und Kanalisation: Köderschutz
Die Auflagen zum Schutz der aquatischen Umwelt bestehen unabhängig vom Ende der Dauerbeköderung und sind nicht neu. Bereits mit der Wiederzulassung der antikoagulanten Rodentizide 2018/2019 (und der zugehörigen Leitlinie des Umweltbundesamtes zur guten fachlichen Anwendung von 2018) wurde festgelegt, dass Köder in der Kanalisation, in Gewässernähe und an Wasserableitungssystemen nicht mit Wasser bzw. Abwasser in Kontakt kommen dürfen.[1,2]
Neu ist lediglich die Präzisierung dieser seit Jahren geltenden Pflicht. Da zur praktischen Umsetzung zunächst keine verbindlichen Vorgaben gemacht wurden und dadurch Rechtsunsicherheit entstand, schreiben die konkretisierten Anwendungsbestimmungen nun ausdrücklich manipulationssichere Köderschutzstationen vor und benennen die Fünf-Meter-Abstände. Diese Konkretisierung greift mit der laufenden Wiederzulassung zum Jahreswechsel 2025/2026, und damit getrennt vom BUD-Verbot zum 1. Juli 2026.[1,3]
- Innerhalb eines Abstands von fünf Metern zum Rand oberirdischer Gewässer (Flüsse, Kanäle, Bäche, Be- und Entwässerungsgräben, Seen, Teiche), zu Küsten- und Meeresgewässern sowie zu Wasserableitungssystemen im Außenbereich (Entwässerungsrinnen, Schachtabdeckungen, Boden- und Straßenabläufe, Versickerungsschächte) dürfen antikoagulante Rodentizide nur in manipulationssicheren Köderschutzstationen verwendet werden, die den Kontakt der Köder mit dem Wasser während der gesamten Bekämpfungsmaßnahme verhindern.[1,3]
- In der Kanalisation sind ausschließlich Köderschutzstationen zulässig, die den Kontakt der Köder mit dem (Ab-)Wasser durchgehend ausschließen.[1]
08 · QUALIFIKATIONSachkunde rechtzeitig erwerben, nicht bis zuletzt warten
Die bis 2030 verlängerte Übergangsfrist verschafft der Landwirtschaft Luft, sollte aber nicht ausgereizt werden. Fachleute raten, die biozidrechtliche Sachkunde frühzeitig zu erwerben, gerade für Landwirte und Beschäftigte im Kanalbereich, für die Rodentizide zum Arbeitsalltag gehören. Wer bis kurz vor Fristende wartet, muss mit starkem Andrang bei den Schulungsanbietern und entsprechenden Wartezeiten rechnen.[6,7]
In den Lehrgängen geht es nicht nur um Rechtskunde. Vermittelt wird vor allem, wie Rodentizide auf landwirtschaftlichen Betrieben und im Kanalbereich fachgerecht und sicher eingesetzt werden: von der Befallsermittlung über Auswahl und Platzierung der Köder bis zur Dokumentation.[2,7]
Integriertes Schädlingsmanagement (IPM)
IPM stellt nicht das Gift an den Anfang, sondern die Vorbeugung:
- Befallsermittlung vor jedem Wirkstoffeinsatz; Köder nur bei nachgewiesenem Befall und zeitlich begrenzt.
- Monitoring mit nicht-toxischen Mitteln wie Schlagfallen, Sensorik und Sichtkontrollen.
- Bauliche und hygienische Prävention vor chemischer Bekämpfung.
- Lückenlose Dokumentation der Maßnahmen.
Ordnung und Sauberkeit
Betriebshygiene ist die wirksamste und günstigste Vorbeugung. Wer Nahrungsquellen, Unterschlupf und Nistgelegenheiten konsequent entzieht (aufgeräumte Lager, dichte Vorratshaltung, beseitigte Verstecke, saubere Umgebung), senkt den Befallsdruck oft stärker als jeder Köder.
Auf landwirtschaftlichen Betrieben sind Ordnung und Sauberkeit damit kein Nebenaspekt, sondern Kern einer nachhaltigen Schadnagerkontrolle.
Die Grundsätze des integrierten Schädlingsmanagements und der Hygiene-Prävention folgen der guten fachlichen Anwendung des Umweltbundesamtes.[2]
09 · EINORDNUNGWas die Neuregelung für die Branche bedeutet
Für die Praxis verschiebt sich die Schadnagerbekämpfung von der dauerhaften Vorsorge hin zur befallsabhängigen Akutbekämpfung. Die Trennung der Rechtswelten wird dabei zum Maßstab: Während Zinkphosphid-Produkte als Pflanzenschutzmittel mit der Pflanzenschutz-Sachkunde abgedeckt bleiben, wandern die antikoagulanten Wirkstoffe vollständig in das strenger reglementierte Biozidrecht.
Betriebe, die bislang auf die Pflanzenschutz-Sachkunde gesetzt haben, gewinnen durch die am 12. Juni 2026 beschlossene Verlängerung der Übergangsfrist bis 2030 zusätzliche Zeit für die Umstellung. Inhaltlich greift gleichwohl bereits ab Mitte 2026 das Ende der Dauerbeköderung. Für gewerbliche Schädlingsbekämpfer ist die biozidrechtliche Sachkunde ohnehin schon Pflicht; in der Landwirtschaft gilt sie als der absehbar sicherste Weg, langfristig handlungsfähig zu bleiben.
QUELLENQuellennachweis
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), REACH-CLP-Biozid-Helpdesk: Zulassungsverfahren Produktart 14, Antikoagulanzien (Anwendungsbestimmungen, Risikominderungsmaßnahmen, Befallsermittlung, geschulte berufsmäßige Verwender). reach-clp-biozid-helpdesk.de
- Umweltbundesamt (UBA): Rodentizide / Antikoagulanzien: Wirkstoffe der zweiten Generation, Risikominderungsmaßnahmen, gute fachliche Anwendung. umweltbundesamt.de
- LAVES Niedersachsen / LAND & FORST: Antikoagulanzien gegen Schadnager: was ab 30.06.2026 gilt (Präzisierung der Risikominderungsmaßnahmen, Fünf-Meter-Regel). landundforst.de
- Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV): Schadnagerbekämpfung erfordert Sachkunde (Abgrenzung Pflanzenschutz- und Biozidrecht, § 9 PflSchG). blhv.de
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Rodentizide Köder zur Feldmausbekämpfung: Zinkphosphid als einziger im Pflanzenschutz zugelassener Rodentizidwirkstoff. bvl.bund.de
- Deutscher Raiffeisenverband e. V.: Rodentizide zur Schadnagerbekämpfung (Sachkunde, Erwerb, Schulungsumfang). raiffeisen.de
- top agrar: Rodentizide einsetzen, künftig eine Woche Sachkundelehrgang? (Schulungsinhalte und -umfang, Übergangsfrist). topagrar.com
- Bundesrat, 1066. Sitzung am 12. Juni 2026: Verlängerung der Übergangsfrist für die Sachkunde bei bestimmten Rodentiziden in der Landwirtschaft bis 2030. bundesrat.de
- Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) / UBA: Antikoagulante Rodentizide in der aquatischen Umwelt; Wirksamkeit von Köderschutzstationen. bafg.de
- Rechtsgrundlagen: Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung); Gefahrstoffverordnung (Neufassung 2025), insbesondere § 15c und § 25; Chemikalien-Verbotsverordnung und ChemBiozidDV; Pflanzenschutzgesetz (§ 9) und Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung; TRGS 540.