EU plant Änderungen bei der Pestizidzulassung – Forschende warnen vor Risiken
Die Europäische Kommission plant im Rahmen des sogenannten „Omnibus-Pakets X – Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln“ Änderungen an den Zulassungsverfahren für Pestizide und Pflanzenschutzmittel. Ziel der Reform ist es, Verfahren zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und bestehende Bearbeitungsstaus zu reduzieren.
Kritik aus der Wissenschaft
Europäische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler warnen davor, dass durch die geplanten Änderungen zentrale Schutzmechanismen für Umwelt, Biodiversität und menschliche Gesundheit geschwächt werden könnten. Besonders kritisch sehen sie mögliche Einschränkungen bei der regelmäßigen Neubewertung von Pestizidwirkstoffen.
Worum geht es konkret?
Bisher werden Wirkstoffe in regelmäßigen Abständen erneut wissenschaftlich bewertet. Dadurch können neue Erkenntnisse zu Umwelt-, Gesundheits- oder Artenschutzrisiken berücksichtigt werden. Nach Einschätzung der Forschenden könnte diese regelmäßige Überprüfung künftig für viele Wirkstoffe entfallen oder deutlich abgeschwächt werden.
- Wirkstoffe könnten länger oder zeitlich unbegrenzt zugelassen bleiben.
- Neue wissenschaftliche Erkenntnisse könnten später berücksichtigt werden.
- Risiken für Bestäuber, Biodiversität und Gewässer könnten schwerer erkannt werden.
- Das europäische Vorsorgeprinzip könnte geschwächt werden.
Mögliche Folgen
Kritiker befürchten, dass problematische Wirkstoffe künftig länger im Markt bleiben könnten, obwohl neue Hinweise auf Risiken vorliegen. Besonders relevant wäre dies für sensible Bereiche wie Bestäuberschutz, Bodenorganismen, Gewässer und den langfristigen Erhalt der Biodiversität.
Einordnung für Landwirtschaft und Schädlingsbekämpfung
Für Landwirtschaft, Agrarhandel und berufliche Anwender kann eine schnellere Zulassung von Wirkstoffen zunächst Vorteile bringen, etwa durch bessere Planbarkeit und Verfügbarkeit von Produkten. Gleichzeitig bleibt entscheidend, wie sicher neue Erkenntnisse zu Risiken auch künftig in die Bewertung einfließen.
Fazit
Der Gesetzesvorschlag ist noch nicht beschlossen. Im weiteren Verfahren müssen Europäisches Parlament und Rat darüber beraten. Für berufliche Verwender und Betriebe bleibt das Thema relevant, da Änderungen bei der Zulassung direkten Einfluss auf Produktverfügbarkeit, Anwendungssicherheit und rechtliche Anforderungen haben können.
Quelle: Universität Freiburg – Bericht zum Gesetzesentwurf der EU-Kommission zu Pestiziden
Herausgeber: HygaCert GmbH – Fachinformationen für Schädlingsbekämpfer, Landwirtschaft, Agrarhandel und berufsmäßige Verwender.